Ihr Individueller Textilveredler
Stickerei für jeden Anlass
AGB´s
1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge des Auftragnehmers. Abweichungen von diesen
Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2. Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung unverbindlich und freibleibend. Sie erfolgen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung, wobei der Auftragnehmer für die
sorgfältige Auswahl seiner Lieferanten einsteht.
Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen – wie Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichte – sind nur annähernd angegeben.
3. Sofern der Auftraggeber nicht Verbraucher im Sinne der §§ 474 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist, gilt für alle Bauleistungen – insbesondere Bodenbelags- und
Tapezierarbeiten – die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB, Teile B und C). Diese Leistungen entsprechen den für die Arbeiten des Auftragnehmers geltenden
Allgemeinen Technischen Vorschriften (ATV), soweit nicht nachstehend oder in der Auftragsbestätigungen etwas anderes bestimmt ist oder sonstige besondere Vereinbarungen
getroffen werden.
Auf ausdrücklichen Wunsch ist der Auftragnehmer bereit, den Text der genannten Bestimmungen zur Kenntnisnahme zur Verfügung zu stellen.
4. Höhere Gewalt, unvorhersehbare, schwerwiegende Betriebsstörungen verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Über den Eintritt einer solchen Verzögerung wird
der Auftraggeber unverzüglich unterrichtet. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten.
Falls der Auftragnehmer die vereinbarte Leistungs- oder Lieferfrist aus anderen Gründen nicht einhalten kann, hat der Auftraggeber ihn schriftlich in Verzug zu setzen und eine Art
und Umfang der Leistung angemessene Nachfrist zu gewähren, es sei denn, die Leistung ist kalendermäßig bestimmt.
Der Auftraggeber kann Schadenersatz wegen Verzuges nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
geltend machen.Bei der Lieferung von Gegenständen erfolgt der Versand ab Werkstatt bzw. Lager auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist zu
Teilleistungen berechtigt, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind. Sie werden erst nach vorheriger Mitteilung an den Kunden ausgeführt. Geringfügige Abweichungen bei
Holzoberflächen (Farbe und Maserung) sowie bei Textilien (Gewebe und Farbe) bleiben vorbehalten.
5. Kann die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den
Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. Die Abnahme der Lieferungen oder Leistungen hat nach angezeigter Fertigstellung unverzüglich zu erfolgen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teillieferungen oder
–leistungen.
7. Bei Mängelrügen muß dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Prüfung an Ort und Stelle gegeben werden. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt kostenlose Nacherfüllung
innerhalb einer angemessenen Frist. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann Ersatzlieferung oder Herabsetzung der Vergütung verlangt werden. Handelt es sich beim
Auftraggeber um einen Endverbraucher, der die Leistung ausschließlich zum privaten Eigenverbrauch entgegennimmt, kann dieser wahlweise statt der Nacherfüllung
Neuherstellung/Ersatzlieferung verlangen. Dies gilt jedoch nicht, soweit aus der Sicht des Auftragnehmers die Neuherstellung bzw. Ersatzlieferung gegenüber der Nacherfüllung
unverhältnismäßig erscheint. Bei Leistungen, die nicht Bauleistungen sind, kann der Auftraggeber anstelle der Herabsetzung der Vergütung auch Rückgängigmachung des
Vertrages verlangen.
8. Die Gewährleistung wird bei Bauleistungen (Bodenbelags- und Tapezierarbeiten) nach den Bestimmungen des BGB übernommen. Ist der Auftraggeber nicht Verbraucher, gilt für
Bauleistungen die Verjährungsfrist nach VOB/B (sh. auch Ziff. 3). Die Verjährungsfrist für die übrigen Leistungen beträgt 2 Jahre, bei Verträgen mit Nicht-Verbrauchern (sh. Ziffer 7
Satz 4) 1 Jahr. Reparaturarbeiten, z. B. an Polstermöbeln, verjähren ohne Rücksicht auf die Person des Vertragspartners in 1 Jahr. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, daß
seine Leistung zur Zeit der Abnahme den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen
oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, auch seiner Erfüllungsgehilfen, haftet er stets, jedoch nicht
darüber hinaus. Mängelrügen sind unverzüglich mitzuteilen. Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
9. Beim Anliefern wird vorausgesetzt, daß das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen
erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert berechnet. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel
vom Auftraggeber bereitzustellen. Treppen müssen passierbar sein. Wird die Ausführung der Arbeiten des Auftragnehmers oder der von ihm beauftragten Personen durch
Umstände behindert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrgeld) in Rechnung gestellt.
10. Eigentums- und Urheberrechte an vom Auftragnehmer erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen Entwürfen und Berechnungen bleiben vorbehalten. Derartige Unterlagen
dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
11. Die Preise sind Endpreise, die die gesetzliche Mehrwertsteuer einschließen. Die im Angebot ausgewiesenen Endbeträge sind nach bestem Wissen ermittelt und sind – falls
nicht anderes ausdrücklich angegeben ist – als Circa-Werte zu verstehen. Sie gelten nur bei ungeteilter Bestellung zu angebotenen Leistungen und/oder Lieferungen und – im Fall
von Bauleistungen – bei ununterbrochener Leistungsmöglichkeit seitens des Auftragnehmers.
Bei Vereinbarungen, die Liefer- und Leistungsfristen von mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluß enthalten, ist der Auftragnehmer berechtigt, in Verhandlungen über eine neue
Preisvereinbarung einzutreten.
Für das Aufmaß gilt das Rohbaumaß entsprechend den einschlägigen DIN-Vorschriften, die in der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/C) enthalten sind.
Wird außerhalb üblicher Arbeitszeit Leistung verlangt, bedingt dies zusätzliche Zahlung der Lohnzuschläge.
12. Soweit einzelvertraglich nichts anderes bestimmt ist, sind alle Leistungen, auch Teilleistungen, unmittelbar nach Rechnungsstellung bar ohne jeden Abzug zu zahlen. Bei
Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Auftragswertes zu leisten.
Wechselzahlungen sind nur bei besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlungs statt, angenommen. Wechselspesen
und Wechselprotest kann der Auftragnehmer Zug um Zug gegen Rückgabe des Papiers sofortige Barzahlung, auch für später fällige Papiere, verlangen.
Verzugszinsen werden mit gegenüber Verbrauchern (sh. Ziffer 7 Satz 4) 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes vom 09.06.1998 p. a.
berechnet. Bei Verträgen ohne Verbraucherbeteiligung beträgt der Zinssatz 8 % über dem o. g. Basiszinssatz p. a. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn Auftragnehmer
eine Belastung mit höherem Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
Zahlungen werden zunächst auf entstandene Mahnkosten, Zinsen und dann auf die älteste Schuld angerechnet. Wesentliche Verschlechterung in der Kreditwürdigkeit des
Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer, Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Falls der Auftraggeber die getroffenen Zahlungsvereinbarungen nicht einhält, ist der Auftragnehmer berechtigt, unter Ablehnungsanordnung eine Nachfrist zu setzen und nach
deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
13. Bei Meinungsverschiedenheiten sind nur Sachverständige zur Beurteilung von Leistungs- und Lieferungsmängeln zugelassen, die von einer Handwerkskammer im
Bundesgebiet für das Raumausstatterhandwerk öffentlich bestellt und vereidigt sind. Sollte sich bei der Prüfung herausstellen, daß unberechtigte Beanstandungen vorgebracht
wurden, hat der Auftraggeber die verursachten Kosten zu tragen.
14. Der Auftragnehmer behält sich bis zur vollständigen Zahlung seiner Rechnung das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Geht das Eigentum kraft Gesetzes unter, tritt der
Auftraggeber schon jetzt seinen zukünftigen Anspruch gegen den Eigentumserwerber in Höhe der noch offenen Forderungen an den Auftragnehmer ab.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Gegenstände für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruch ausreichend zu versichern.
Gegebenenfalls tritt er die Versicherungsansprüche in Höhe des Gegenstandswertes bzw. in Höhe der noch offenen Forderungen an den Auftragnehmer ab.
Bei Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten und die Pfandgläubiger
von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu
verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
15. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftraggebers. Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, wird der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.
16. Der Auftraggeber trägt das Risiko der Verwendbarkeit der bei uns in Auftrag gegebenen Motive allein. Sofern der Auftraggeber der Raumausstattung Claus incl.
Stickmanufaktur Inh.: Sylvie Claus Lohse mit der Herstellung individualisierter Produkte beauftragt und ihr hierzu Motive oder Vorlagen zur Verfügung stellt, versichert der
Auftraggeber, dass die zur Verfügung gestellten Motive und Vorlagen frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber stellt die Raumausstattung Claus incl. Stickmanufaktur Inh.:
Sylvie Claus Lohse von allen Ansprüchen, insbesondere aus der Nutzung, Verwendung, Veröffentlichung oder Verbreitung der eingereichten Motive oder Vorlagen, die Dritte
gegen sie geltend machen, frei. Insoweit ist die Raumausstattung Claus incl. Stickmanufaktur Inh.: Sylvie Claus Lohse berechtigt, auch den Schaden, der ihr durch die notwenige
Rechtsverteidigung gegenüber Ansprüchen Dritter entsteht, gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.
17. Alle gefertigten Logos und Artikel dürfen für von der Raumausstattung Claus incl. Stickmanufaktur Inh.: Sylvie Claus-Lohse für Referenz verwendet werden, sofern nicht
ausdrücklich Widersprochen wird.
Hinweis gem. § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Wir, die Raumausstattung Claus incl. der Stickmanufaktur Inh.: Sylvie Claus-Lohse, werden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle i.S.d. VSBG teilnehmen und sind hierzu auch nicht verpflichtet.